Art. 1: PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN
Mit der Anmeldungsbestätigung für eine Weiterbildungerklärt sich der/die Teilnehmer/in mit dem vorliegenden Regelwerk des Weiterbildungszentrums des SVO-FSO und der Bezahlung der Anmeldegebührfür die gewünschte Weiterbildung einverstanden.
Art. 2: MODALITÄTEN FÜR DIE ANMELDUNG UNDDIE BEZAHLUNG DER WEITERBILDUNGEN
Nach Erhalt der Anmeldung stellt das Weiterbildungs-zentrum des SVO-FSO den Teilnehmenden eine Bestätigung der Weiterbildungsdaten und zeiten zu.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.
Die Buchhaltungsstelle des SVO-FSO erstellt ausserdem eine Rechnung.
Die Anmeldegebühr für die Weiterbildung ist vor dem ersten Weiterbildungstag zu bezahlen.
Sollte die Zahlung ausbleiben, folgt die Buchhaltungs-stelle des SVO-FSO dem üblichen Verfahren für die Eintreibung nicht beglichener Forderungen (Mahnungund Betreibung).
Der Tarif richtet sich nach dem Status des Mitgliedes (aktiv oder passiv) gültig am ersten Tag der Weiterbildung.
Art. 3: KENNTNISNIVEAU
Unsere Kurse sind offen für qualifizierte Osteopathen, Assistenten, Ärzte und Chiropraktiker.
Die Registrierung erfolgt nach dem First-Come, First-Served-Prinzip.
Die Anmeldefrist endet spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Es ist daher möglich, sich das ganze Jahr über anzumelden.
Bei der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung mit den Daten und Zeiten der Kurse. Jede Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer und erstellt eine vom Buchhalter der FSO-SVO ausgestellte Rechnung.
Art. 4: WEITERBILDUNGSKONTROLLE
Alle im Weiterbildungszentrum des SVO-FSO absolvierten Weiter-bildungen werden als Stunden der Kategorie A angerechnet (weitere Informationen siehe Regelwerk der KKWB).
Die Kontrollkommission für die Weiterbildung erhältautomatisch eine Kopie der Kursbescheinigungen,um die Stunden anzurechnen.
Art. 5: ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG
Es werden keine Zahlungsbestätigungen ausgestellt.Massgebend ist der Zahlungsbeleg der Buchhaltungsstelle des SVO-FSO.
Art. 6: ABMELDUNG
1. Teilnehmer/in
Die Abmeldung eines für eine Weiterbildung angemeldeten Teilnehmers führt zur Anwendung folgender Bestimmungen :
a Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn :
- die Abmeldung innerhalb von 8 Wochen vordem Weiterbildungsdatum erfolgt,
- die Abmeldung zwischen zwei Sitzungen einerWeiterbildung erfolgt,
- Fälle von höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
b Abmeldungen führen in jedem Fall zur Erhebungeiner Verwaltungsentschädigungsgebühr von CHF 50.–.
b) Die Registrierung ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
d Bei einer fristgerechten Abmeldung ist der bereitsbezahlte Betrag abzüglich Verwaltungsgebührenrückzahlbar, aber der für die entsprechende Weiterbildung bezahlte Betrag kann nicht auf eine andere Weiterbildung übertragen werden.
2. Übersetzer/Verantwortliche
a Teilnehmende, die nachträglich als Übersetzer oder Verantwortliche tätig sind, haben die Anmeldegebühren zu entrichten, sofern sie schon angemeldet waren.
b Nach der Weiterbildung erhalten sie eine Entschä-digung für die geleistete Arbeit, die die teilweise Rückerstattung der Weiterbildungskosten umfasst.
Art. 7: HÖHERE GEWALT
Ausnahmsweise und auf der Grundlage offizieller Belege können die Weiterbildungskosten in folgenden Fällen erstattet werden :
- Krankheit (gültiges Arztzeugnis vorlegen),
- Unfall (gültiges Arztzeugnis vorlegen),
- Tod eines Angehörigen in direkter Linie(Eltern, Ehegatte, Kind),
- Geburt (Geburtsurkunde vorlegen).
Abmeldungen führen in jedem Fall zur Erhebungeiner Verwaltungsentschädigungsgebühr von CHF 50.–.
Art. 8: DISZIPLIN
Die Teilnehmenden haben sich während der Weiterbildungen an die grundlegenden Regeln von Anstandund Respekt zu halten.
Die Zeiten, Weisungen und spezifischen Anordnungensind zu beachten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Problemenwird der/die Teilnehmer/in verwarnt. Er/sie kann jederzeit mit den entsprechenden Folgen (insbesondere keine Erstattung der Anmeldegebühr und keineAusstellung der Weiterbildungsbescheinigung) von derWeiterbildung ausgeschlossen werden.
Art. 9: ANNULLIERUNG EINER WEITERBILDUNG
Die Weiterbildung wird nur bestätigt, wenn eine Mindestanzahl Anmeldungen erreicht wird. Diese Mindestanzahl wird zum Zeitpunkt der Organisation der Weiterbildung vom Weiterbildungszentrum des SVO-FSO festgelegt.
Wenn die Mindestanzahl Anmeldungen für eine Weiterbildung nicht erreicht wird, kann sich nur das Weiterbildungszentrum des SVO-FSO das Recht vorbehalten, die Weiterbildung spätestens 6 Wochenvor Beginn zu annullieren.
Wenn die Weiterbildung annulliert wird oder die neuenangebotenen Daten dem Teilnehmer nicht passen,werden die Kosten einschliesslich der Verwaltungsentschädigungsgebühr vollständig erstattet.
Art. 10: ANWESENHEITSLISTE
Alle Teilnehmenden müssen an jedem Weiterbildungstag zwingend und in eigener Verantwortung vormittags und nachmittags die Anwesenheitsliste unterzeichnen, um ihre Weiterbildungsstunden im Rahmen der Kontrolle der entsprechenden Weiterbildung anrechnen zu können.
Im Fall der Nachlässigkeit oder des Betrugs bezüglichder Anwesen-heitsliste werden keinerlei Reklamationen entgegengenommen, und die Stunden könnennicht angerechnet werden.
Art. 11: REKLAMATIONEN
Reklamationen (ausser bezüglich der Anwesenheitslisten) und sonstige Beschwerden sind zwingend innert drei Tagen nach dem Ende des Weiterbildungstags oder der gesamten Weiterbildung schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen an :
Weiterbildungszentrum des SVO-FSO,
Rue de Rome 3, 1700 Fribourg
E-mail: weiterbildung@fso-svo.ch
Jede Reklamation außerhalb dieser 3 Tage wird nicht berücksichtigt.
Art. 12: WEITERBILDUNGSBESCHEINIGUNGEN
Die Weiterbildungsbescheinigungen geben die tatsächliche Anzahl absolvierter Stunden, den Titel der Weiterbildung, den Namen der Lehrperson und den Ort der SVO-FSO-Weiter-bildung an.
Sie werden vom Präsidenten des SVO-FSO und derPräsidentin des Weiterbildungsausschusses unterzeichnet.Sie sind namentlich (gemäss den Angabender Anmeldung) ausgestellt und nicht übertragbar.
Die Weiterbildungsbescheinigungen werden nicht amEnde der Weiterbildung verteilt, sondern gemäss denfolgenden Bedingungen zugestellt :
- Bei den SVO-Mitgliedern werden sie auf daspersönliche Konto der SVO-FSO-Website (Zugang mit LOGIN und Passwort) übertragen und können nach der Weiterbildung herunterge laden werden, sofern diese vollständig bezahlt wurde.
- Den Nichtmitgliedern werden sie nach der Weiterbildung zugeschickt, sofern die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Art. 13: PRAKTISCHE WEITERBILDUNGEN
Für Kurse mit Praxisanteil ist es notwendig, ein persönliches Badetuch mitzunehmen.
Art. 14: VERSICHERUNGEN
Die Weiterbildungsteilnehmenden sind nicht durchdas Weiterbildungszentrum des SVO-FSO unfallversichert. Dieses lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.
Art. 15 GERICHTSSTAND
Im Streitfall ist der Gerichtsstand derzeit Lausanne.
Art. 16 INKRAFTTRETEN
Dieses Regelwerk tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Es annulliert und ersetzt alle früheren Bestimmungen oder Regelwerke.